Zeitplan:
Türöffnung für Aussteller um 08.30 Uhr
Öffnungszeiten des Koffermarktes 10.00 – 16.00 Uhr
Abbau ab 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Kosten:
Teilnahmegebühr CHF 50.–
Mit dem Versand der Rechnung und der Bezahlung der Teilnahmegebühr ist die Teilnahme definitiv bestätigt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungskonditionen wird der Standplatz weitergegeben.
Teilnahmebedingungen
Voraussetzungen seitens Aussteller/in:
- Die Produkte sind selbst- und hangemacht und von guter Qualität.
- Die Veranstalterin stellt den Saal bzw. einen Kofferplatz max. 70 x 85 cm pro Aussteller/in zur Verfügung.
- Die Artikel müssen aus einem von der Ausstellerin / dem Aussteller mitgebrachten Koffer (Masse höchstens 60×80 cm) verkauft werden
- Die restliche Tischfläche kann auch als Ausstellungsfläche benutzt werden
- Die Veranstalterin übernimmt keine Verkaufsgarantie
- Es werden keine überdimensionalen Holzkonstruktionen zur Präsentation der Artikel geduldet.
- Die Produkte werden vom Hersteller / von der Herstellerin selber am Koffermarkt in Wettingen verkauft
- Die Ausstellerin/der Aussteller nimmt ein weisses, bodenlanges Leintuch zur Abdeckung des Verkaufstisches mit.
- Es steht kein Strom zur Verfügung.
- Die Teilnahmegebühr beträgt CHF 50.–.
- Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung ab.
- Versicherung ist Sache der Ausstellerin / des Ausstellers.
- Der jeweilige Verkaufserlös gehört vollumfänglich dem/der entsprechenden Aussteller/in.
- Jede Ausstellerin / jeder Aussteller ist für allfällig steuerrelevantes Abrechnen selber verantwortlich.
Dienstleistung seitens Veranstalterin
- Es wird ein Kofferplatz pro Aussteller/in zur Verfügung gestellt
- Der Anlass wird mit Blogauftritt, Plakaten Flyern und Mund zu Mund Propaganda bekannt gemacht.
- Jemdem AusstellerIn werden ca, 15 Flyer zur Verfügung gestellt, bitte teile mir mit wenn Du sie brauchst.
- Der Verkaufserlös der Produkte gehört vollumfänglich der Ausstellerin / dem Aussteller
Mit der Bewerbung akzeptieren die Aussteller folgende Teilnahmebedingungen:
- Der Entscheid der Teilnahme liegt bei der Veranstalterin. Diese entscheidet bis am 15. Januar 2016 über die Teilnahme.
- Mit dem Versand der Rechnung und der Bezahlung der Teilnahmegebühr von CHF 50.– ist die Teilnahme definitiv bestätigt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedinungen wird der Standplatz weitergegeben.
- Bei Absage oder Nichterscheinen wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet
- Die Veranstalterin übernimmt keine Verkaufsgarantie.
- Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung ab.
- Jede Ausstellerin / jeder Aussteller ist für allfällig steuerrelevantes Abrechnen und jegliche Versicherungen selber verantwortlich.